»Vielfaltsampeln« bleiben

Hildesheimer Ratsherr scheitert mit Klage

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Ampeln sollen Sichtbarkeit und Akzeptanz für unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten schaffen.
Die Ampeln sollen Sichtbarkeit und Akzeptanz für unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten schaffen.

Sogenannte Vielfaltsampeln, die an Fußgängerüberwegen bei Grünzeichen gleichgeschlechtliche Paare oder ein Transgender-Symbol zeigen, wollte ein Ratsherr in Hildesheim verbieten lassen. Doch das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage des Kommunalpolitikers gestern abgewiesen.

Kurz vor dem CSD in der niedersächsischen Bischofsstadt Mitte Juni hatte die Stadtverwaltung an 19 Fußgängerampeln die bisherigen Figuren ausgetauscht – gegen Leuchtsymbole von Schwulen oder Lesben, die gemeinsam die Straße überqueren, und auch durch ein Transgender-Zeichen. Bereits am 26. Juni 2023 war diese Maßnahme vom Rat der Stadt mit deutlicher Mehrheit beschlossen worden. Schon damals wetterte Ratsherr Enver Sopjani, einziger Vertreter der »Interkulturellen Liga« im Kommunalparlament, gegen die von SPD, Grünen und Die Partei geforderten Ampeln.

Nach seiner Ansicht war die Umrüstung der Ampelanlagen rechtswidrig. Doch das Gericht sah die Rechte des Klägers nicht verletzt. Auch Sopjanis Argument, die Ampelgestaltung berühre seine sexuelle Selbstbestimmung, ließ die Kammer nicht gelten und gab zu bedenken, dass auch Männer auf den »Vielfaltsampeln« zu sehen sind – auf Darstellungen, die der gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Damit bestätigte das Gericht im Wesentlichen den Mehrheitsbeschluss des Hildesheimer Rates. Befürworter*innen hatten sich damals dafür ausgesprochen, Sichtbarkeit und Akzeptanz für unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten zu schaffen – ähnlich wie in Köln, Hannover, Hamburg, Saarbrücken, Mainz, Wien und Canberra, wo es solche Ampeln längst gibt.

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Sopjani fiel während der Ratssitzung 2023 mit einem Redebeitrag auf, der vom Plenum als »homophob« kritisiert wurde. So fragte er, ob die Stadt »unsere Kinder negativ beeinflussen« wolle, indem sie schwule und lesbische Symbole auf Ampeln zeige. Auch seine Bemerkung, der Regenbogen – eine »Schönheit der Natur« – sei von queeren Bewegungen missbraucht worden, sorgte für Kritik. Gegen die Entscheidung aus Hannover kann Sopjani beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung einlegen.

Auch dort wird das Thema derzeit diskutiert: Lüneburg bekommt mehrere »queere« Fußgängerampeln – so hat es der Stadtrat unlängst beschlossen. Kritik kam von der Jungen Union, die von »reiner Symbolpolitik« sprach, die keinen Beitrag zu echter Gleichberechtigung leiste. In Bremen wiederum haben die Grünen eine Unterschriftensammlung gestartet, um 26 »Vielfaltsampeln« einzuführen. Damit soll ein Zeichen gesetzt werden angesichts 26 queerfeindlicher Straftaten, die 2024 in Bremen registriert wurden – wobei die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher liegt.

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