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Halloween: Regeln für Süßes oder Saures

Oft wird aus spaßigem Gruseln ein Fall für die Polizei

  • Lesedauer: 2 Min.
31. Oktober – Halloween: Regeln für Süßes oder Saures

In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween viele Zwischenfälle, bei denen aus dem spaßigen Gruseln Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen wurden. Aber nicht nur extreme Fälle können bei der Polizei landen. Auch wenn sich jemand auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt, kann dies ein Fall für die Ordnungshüter sein. Wer eine Waffenattrappe mit sich führt, muss mit Ermittlungen wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz rechnen.

Wo aber ist Schluss mit lustig? Wer mit »Süßes oder Saures« Süßigkeiten erbittet, kann das machen, ohne auf die Herausgabe bestehen zu können. Das Süße soll freiwillig gegeben werden – das Saure eine spaßig gemeinte Drohung bleiben. Mit Eiern beworfene Hauswände und Autos, demolierte Briefkästen, gegen Fensterscheiben geworfene Böller, oder herausgehobene Gullydeckel – die Liste der bei der Polizei gemeldeten vermeintlichen Scherze ist lang. Immer wieder werden Kindern auch die gesammelten Süßigkeiten geklaut. Ein spezielles Phänomen aus Großstädten sind Gruppen, die vor allem im Umfeld von Bahnhöfen gezielt provozieren oder sogar mit Feuerwerkskörpern auf Menschen zielen.

Die Polizei kontrolliert bundesweit verstärkt. Wer erwischt wird, muss etwa bei einer Sachbeschädigung Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft fürchten. Bis zu drei Jahre Haft drohen bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Das sind Sachen der öffentlichen Nutzung wie Parkbänke.

Bei kleineren Kindern sollte ein Erwachsener bei der Süßigkeitensuche dabei sein. Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder für die Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten. Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwillige Beschädigung zumindest teilweise ersetzen. AFP/nd

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