Brandenburg: Angezogene Mietpreisbremse

Wohnungskrise auch in Brandenburg

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.
Infrastrukturminister Detlef Tabbert (BSW) am Eingang zum Landtagsschloss
Infrastrukturminister Detlef Tabbert (BSW) am Eingang zum Landtagsschloss

Ab 1. Januar gilt für 36 Städte und Gemeinden im Berliner Umland eine Mietpreisbremse und eine Kappungsgrenze. Zwei entsprechende Verordnungen beschloss das Brandenburger Kabinett am Dienstag. Demnach darf bei neuen Mietverträgen für Gebäude, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt waren, maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Das nennt sich Mietpreisbremse. Zusätzlich dürfen bei alten Verträgen die Mieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden. Das ist die Kappungsgrenze.

»Beide Verordnungen sorgen dafür, dass die Mieten nicht unkontrolliert in die Höhe gehen«, erklärte Infrastrukturminister Detlef Tabbert (BSW). Er versprach, das Land Brandenburg werde unabhängig davon alle Anstrengungen unternehmen, die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. »Die Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, haben in diesem Jahr einen Höchststand erreicht«, erinnerte Tabbert.

Fast alle 36 Kommunen liegen innerhalb einer Zone von 30 Kilometern rund um die Hauptstadt, nur wenige wie Biesenthal und Bestensee knapp außerhalb.

Anfang Oktober hatte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen gefordert, die Mietpreisbremse weitestgehend abzuschaffen. Stattdessen orientierte sich die Landesregierung an einem Gutachten, das Handlungsbedarf erkannte. Während der alten rot-roten Koalition hatte es die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze für 31 Städte und Gemeinden gegeben. Im Jahr 2021 wurde deren Zahl unter Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) auf 19 reduziert. Die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandré (Linke) konnte das seinerzeit nicht nachvollziehen und sprach sich dagegen aus.

Mittlerweile Bundestagsabgeordnete, erklärt Isabelle Vandré am Mittwoch, die nun vorgenommene Ausweitung von 19 auf 36 Kommunen bestätige, was ihre Partei schon lange sage: »Die Mietenkrise ist auch in Brandenburg Realität.« Die Mietpreisbremse sei nur das absolute Minimum zum Schutz der Mieter, weil sie beispielsweise sogenannte Indexmieten nicht betreffe. »Vor allem die Verordnung, die es Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, ist lange überfällig«, meint Vandré.

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