Keine Sperre für Florian Busch

Eisbären-Stürmer verweigerte Dopingtest / NADA erkennt DEB-Urteil nicht an

»Wir konzentrieren uns auf das wichtige zweite Play-off-Finalspiel bei den Kölner Haien und sonst nichts«, äußerte gestern Eisbären-Sprecher Daniel Goldstein gegenüber ND. »Was die Sache mit Florian Busch anbetrifft, so liegt die Entscheidung beim Deutschen Eishockey-Bund. Da müssen wir also abwarten. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass Busch auch im zweiten Play-off-Spiel auf dem Eis steht.« Ansonsten hielt man sich beim zweifachen deutschen Eishockeymeister mit Kommentaren zum unter Dopingverdacht stehenden Nationalspieler Florian Busch zurück.

Was war vorgefallen? Der 23-Jährige hatte am 6. März eine unangemeldete Dopingkontrolle »aus persönlichen Gründen« verweigert. Dem Vernehmen nach war der Stürmer nach dem Vormittagstraining nach Hause gefahren, um seine Freundin Maria-Theresia zum Essen abzuholen. Als die beiden das Haus verlassen wollten, stand der Dopingkontrolleur vor der Tür und forderte Busch zur Urinprobe auf. Busch weigerte sich zunächst und verschwand ohne Test. Erst einige Stunden später wurde ihm offensichtlich sein Fehlverhalten bewusst. Er holte die Kontrolle nach – mit negativem Resultat. Die im Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa untersuchte Probe ergab auch keinen Hinweis auf dopingverschleiernde Substanzen. Der Eisbären-Stürmer soll inzwischen der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA eine schriftliche Entschuldigung zugeleitet haben, in der er seine »Kurzschlussreaktion« bedauere.

Damit aber ist der Vorfall nicht abgeschlossen. Franz Reindl, Generalsekretär des Deutschen Eishockey-Bundes, nennt die Angelegenheit eine »Riesendummheit«, räumt aber ein, dass es »keine Lappalie« ist. Sein Standpunkt allerdings ist umstritten: »Es geht nicht um einen Dopingfall, sondern nur um die Frage, ob es ein verpasster Test war.«

Wie der Vorfall juristisch zu bewerten ist, darüber beriet gestern das »DEB Missed Test Policy Gremium« unter Vorsitz des DEB-Vizepräsidenten Uwe Harnos. Dem Gremium gehören auch DEB-Chef Hans-Ulrich Esken, IIHF-Council-Mitglied Dr. Beate Grupp, Mannschaftsarzt Dr. Andreas Gröger und der DEB-Anti-Doping-Beauftragte Michael Pfuhl an.

Das Gremium sprach sich schließlich gegen eine Sperre aus. Busch wurde öffentlich verwarnt sowie mit einer Geldstrafe von 5000 Euro und 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Verein belegt. Der DEB sah in Buschs Verhalten nur ein »Verfahrensvergehen«. Somit durfte der Nationaspieler gestern Abend im zweiten Play-off-Finalspiel in Köln eingesetzt werden.

Tatsache ist allerdings, dass ein verweigerter Dopingtest vorliegt. Nach dem Code der NADA ist ein Sportler, der einen Test verweigert, wie ein positiv getesteter Athlet zu behandeln. Danach hätte eine Sperre von bis zu zwei Jahren für Busch ausgesprochen werden müssen. Im Einzelfall kann diese Strafe maximal halbiert werden.

Für die NADA hatte deren Sprecherin Ulrike Spitz schon vor dem DEB-Urteilsspruch klar gestellt: »Wir können nicht die Meinung teilen, dass kein verweigerter Dopingtest vorliegt. Einer Geldstrafe oder einer Verwarnung können wir nicht zustimmen. Es ist wichtig, dass unangemeldete Kontrollen funktionieren.«

Die NADA kündigte unmittelbar nach der Entscheidung des sechsköpfigen DEB-Gremiums an, gegen das Urteil vorzugehen. »Wir werden das Bundesinnenministerium informieren, Rechtsmittel prüfen und die WADA einschalten«, sagte Sprecherin Ulrike Spitz.

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