Gentests beschränkt

Bundestag stärkt zudem Fahrgastrechte

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Berlin (AFP/ND). Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag gesetzliche Regeln für Gentests bei Menschen verabschiedet. Das Gendiagnostikgesetz verbietet heimliche Vaterschaftstests ebenso wie vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten, die möglicherweise im Erwachsenenalter auftreten könnten. Auch Gentests, die ohne medizinischen Zweck einzig das Geschlecht eines Ungeborenen bestimmen sollen, sind untersagt. Zudem dürfen Versicherungen oder Arbeitgeber grundsätzlich keine Gentests verlangen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, das Gesetz solle »verhindern, dass diese sensiblen Daten missbraucht oder Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften diskriminiert werden«.

FDP und LINKE enthielten sich, die Grünen stimmten gegen das Gesetz. Die Oppositionsparteien bemängelten, in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachholen wollten, müssten künftig mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen. Zwar solle dies nur greifen, wenn keine oder nur unzuverlässige Papiere vorlägen, sagte der Gesundheitspolitiker der LINKEN, Frank Spieth. Aber ob das der Fall sei, prüfe die Ausländerbehörde. »Ein angeblich freiwilliger Test wird dann schnell zum Regelfall«, so Spieth. Auch die Ausnahmen für Versicherungen und Arbeitgeber stießen in den drei Oppositionsfraktionen auf Kritik. So sind Gentests zum Arbeitsschutz zulässig, etwa wenn es um den Umgang mit Giftstoffen am Arbeitsplatz geht. Versicherer können die Ergebnisse bereits vorliegender Gentests verlangen, wenn es z. B. bei einer Lebensversicherung um eine sehr hohe Versicherungssumme geht.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag bessere Entschädigungen bei Zugverspätungen. Bahnreisende erhalten ab einer Verspätung von 60 Minuten ein Viertel, bei zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Des Weiteren wird es 2011 eine Volkszählung geben. Anders als früher werden die meisten Daten aus amtlichen Registern gewonnen. Zudem wird nach Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund gefragt. Ein neues Kinderschutzgesetz verpflichtet Jugendämter, bei Hinweisen gefährdete Kinder und deren Umfeld unverzüglich zu überprüfen.

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