Bundestag: Unrecht ist Recht

Ansprüche von Ostrentnern bleiben nicht anerkannt / 17 Anträge der LINKEN abgelehnt

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Erneut scheiterte die LINKE im Bundestag mit einem Vorstoß, der das vereinigungsbedingte Rentenunrecht in der ehemaligen DDR beseitigen sollte. Denn nach wie vor erhalten Hunderttausende Ost-Rentner weniger Geld, weil DDR-spezifische Ansprüche in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden. Zu den Betroffenen zählen beispielsweise Krankenschwestern, Postmitarbeiter und Hausfrauen.

So etwas hat es im Bundestag bislang wahrscheinlich noch nicht gegeben: Gleich 17 verschiedene Anträge zum selben Tagesordnungspunkt brachte die Linksfraktion am Donnerstag ein. Denn auch 19 Jahre nach dem Ende der DDR müssen bestimmte Berufsgruppen mit starken Renteneinbußen leben. Und das nur, weil sich die Bundesregierung weigert, DDR-spezifische Ansprüche anzuerkennen.

Um den Druck vor allem auf die ostdeutschen Abgeordneten zu erhöhen, hatte die Linkspartei eine namentliche Abstimmung verlangt. »Das ist keine Schikane unserseits«, betonte die LINKE-Bundestagsabgeordnete Martina Bunge gegenüber ND. Vielmehr stelle das Verfahren eine gewisse Transparenz sicher. So können die Wähler nachprüfen, ob ihre Abgeordneten wirklich für die Rentenanpassungen gestimmt hätten. »Viele Betroffene haben die Wahlkreisbüros ihrer Abgeordneten aufgesucht, um auf die bestehenden Ungerechtigkeiten hinzuweisen«, erklärte Bunge. Die meisten der Parlamentarier hätten daraufhin Abhilfe versprochen.

Und die wäre dringend nötig. Wie der LINKE-Fraktionschef Gregor Gysi in seiner Rede betonte, seien viele der Betroffenen in einem wahren Teufelskreis gefangen. Da ihre Rente nicht ausreiche, so Gysi, erhielten sie eine zusätzliche Grundsicherung. Somit seien diese Menschen von Rentensteigerungen ausgenommen: »Steigt die Rente, dann sinkt die Grundsicherung in der entsprechenden Höhe«, prangerte Gysi an.

Außerdem forderte der Linkspolitiker die Beseitigung von »Überführungslücken«, »Versorgungsunrecht« und »Rentenstrafrecht«. Mit Blick auf ehemalige DDR-Staatsbedienstete sagte Gysi: »Die Rente ist wertneutral.« Das Rentenrecht sei denkbar ungeeignet, um Biografien ehemaliger »systemnaher« Personen zu bewerten. Um den Vorwurf zu entkräften, sie setze sich nur für die Belange dieser Staatsdiener ein, hatte die Fraktion die 17 Anträge nach Berufsgruppen getrennt, wie Martina Bunge erläuterte. Denn wer würde etwa ostdeutschen Balletttänzern eine übetriebene Staatsnähe attestieren? Ebensowenig gelten Hausfrauen, Bergleute oder Ehepartner von selbstständigen Handwerkern als Stützen des DDR-Systems. Sie alle eint aber dasselbe Schicksal: Nach der Wende wurden ihre speziellen Rentenanwartschaften nicht berücksichtigt. Mit der fadenscheinigen Begründung: »So etwas hat es bei uns im Westen nicht gegeben«, wurden alle Ansprüche abgeschmettert. Vor allem aus finanziellen Erwägungen. So schätzt die parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Dagmar Enkelmann, dass mehrere Hunderttausend Menschen von diesen willkürlichen Rentenkürzungen betroffen sein könnten. Also spart der Staat Milliarden Euro auf Kosten der Renter. Für viele Betroffene käme jede Rentenerhöhung zu spät. »Sie setzen auf eine biologische Lösung des Problems«, warf Gysi der Bundesregierung vor. Wohl ahnend, dass man den Antrag der LINKEN erneut abschmettern würde, versprach der Fraktionschef: »Solange wir im Bundestag sitzen, solange werden wir in jeder Legislaturperiode erneut diese Anträge vorlegen«.

Sozialstaatssekretär Franz Thönnes (SPD) begründete die ablehnende Haltung der Bundesregierung mit einem bemerkenswerten Argument: Sonderlösungen für den Osten, so Thönnes, führten zu Schlechterstellungen im Westen.

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