Wem nützt das Arbeitsrecht?

  • Ina Beyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Demnächst befasst sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit dem Fall der gekündigten Kaiser's-Kassiererin Barbara E., die unter ihrem Spitznamen »Emmely« mittlerweile bundesweit bekannt geworden ist. Emmely war Anfang 2008 wegen angeblich falsch abgerechneter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die Kündigung im Februar 2009 für rechtens befunden und keine Revision des Urteils beim BAG zugelassen. Dagegen legte Emmely Beschwerde ein. Am 28. Juli entscheiden die Erfurter Richter, ob sie den Weg für die Revision frei machen.

Unterdessen hat der Bundespetitionsausschuss die Petition für die Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen abgelehnt, die das Unterstützungskomitees der Kassiererin eingereicht hatte. Mit der Unterschriftenliste wollte man »die breite Empörung über das Urteil gegen Emmely und die Klassenjustiz in Deutschland« nochmals öffentlich zum Ausdruck bringen, heißt es in einer Mitteilung des Komitees. Der Petitionsausschuss habe dies verhindert.

Demnach war die Petition mit der Begründung abgelehnt worden, dass bereits ähnliche Zuschriften anderer Bürger vorlägen. Eine Petition zum Thema Verdachtskündigung habe es bereits gegeben, die – so hätten ihnen die Referentinnen für Petitionen der SPD- bzw. Linksfraktion mitgeteilt –, angeblich denselben Inhalt habe wie die eingereichte. Das Komitee hält die Frage der Bagatellgrenze mit einer Petition zur Verdachtskündigung dagegen für nicht behandelt und vermutet andere Gründe hinter der Ablehnung: »Die öffentliche Diskussion und Beschäftigung mit einseitig arbeitgeberfreundlichen Regelungen des Arbeitsrechts ist offenbar nicht erwünscht«, kritisieren die Emmely-Unterstützer.

Das Thema Kündigungsschutz scheine wegen anstehender Massenentlassungen ob der Krise weniger aktuell. Doch gerade jetzt brauche es Widerstand auch in den Betrieben, damit die Krisenkosten nicht auf Beschäftigte abgeladen werden.

Dazu aber braucht es ein Arbeitsrecht, das Beschäftigten statt Arbeitgebern den Rücken stärkt. Voller Spannung erwartet wird nun das Urteil der Erfurter Arbeitsrichter.

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