Pochen auf das Grundgesetz

Kampf um Neubelebung des BND-Ausschusses

  • Lesedauer: 2 Min.
Auch einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hielt am Freitag der Streit über eine Fortsetzung der Arbeit des »BND-Untersuchungsausschusses« an.
Ein wenig schwankte das vom Verein Mehr Demokratie mitgebrachte Grundgesetz
Ein wenig schwankte das vom Verein Mehr Demokratie mitgebrachte Grundgesetz

Berlin (ND-Kalbe). Das Grundgesetz ist gegenwärtig mehrfach Gegenstand der Debatten. Vor dem Bundestag demonstrierte der Verein Mehr Demokratie für die Aufnahme bundesweiter Volksabstimmungen in die Verfassung; im Bundestag geht es derzeit um die Folgen des Karlsruher Beschlusses vom Donnerstag. Die gerichtliche Feststellung, dass die Behinderung der Arbeit des »BND-Untersuchungsausschusses« verfassungswidrig war, rechtfertige keine Wiederaufnahme der Ausschussarbeit, argumentieren CDU und SPD. Dagegen hält die Opposition an ihrer gegenteiligen Forderung fest. Eine erneute Einberufung solle »schnellstmöglich« geschehen, erklärte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen nach AFP-Angaben. Ein Antrag sei an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gerichtet worden.

Doch auch die Bundestagsverwaltung wandte sich am Freitag in einer Stellungnahme gegen die Forderung von FDP, Grünen und LINKEN. Der Ausschuss habe mit Verabschiedung des Abschlussberichts seine Tätigkeit formal beendet. Einen neuen Ausschuss könne nur das Parlament einsetzen.

Die Opposition argumentiert, dass die Einbeziehung von bisher verweigerten Informationen zu neuen Ergebnissen des Ausschusses führen könnte. Einer Fortsetzung der Arbeit stünden »keine Rechtshindernisse entgegen«, erklärte der Obmann der Linksfraktion Norman Paech. Der Ausschuss selbst hatte seinen Bericht unter den Vorbehalt der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Paechs Fraktionskollege Wolfgang Neskovic erklärte, die Karlsruhe-Entscheidung erzwinge gar eine Wiederaufnahme der Arbeit, denn eine umfassende Aufklärung habe ja nicht stattfinden können. Ein Test für die Demokratie – darin treffen sich die Forderungen der Opposition vor dem und im Bundestag.

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