Eva Herman erstritt Urteil

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(ND). Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat vor dem Oberlandesgericht Köln im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin falsch in einer Weise zu zitieren, dass sie den Nationalsozialismus in Teilen, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter, gutgeheißen habe. Der Springer-Verlag muss zudem eine Geldentschädigung von 25 000 Euro zahlen.

Auch ND hat sich vom Medienhype um Frau Herman beeinflussen lassen. Im Artikel »Ein couragierter Blick« in unserer Ausgabe vom 24.07.2009 wurde sie in einer Weise erwähnt, die sie als Befürworterin der Sozialpolitik des Dritten Reiches darstellte. Dies entbehrte jeder Grundlage, wir bedauern diesen Fehler.

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