Zweiklassenjustiz im VW-Skandal

Revision der Urteile gegen Ex-Betriebsratschef Volkert und Hartz-Gehilfe Gebauer vorm BGH

  • Claus Dümde
  • Lesedauer: 3 Min.
Heute verhandelt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Revision gegen zwei von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig gefällte Urteile im VW-Skandal um die systematische Korrumpierung von einflussreichen Betriebsräten.

Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten Revision gegen die Urteile gegen Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und den Hartz-Gehilfen Klaus-Joachim Gebauer eingelegt. Während Volkert und der durch Ex-Personalvorstand Peter Hartz mit der Beschaffung von Prostituierten und anderem Schmuddelkram beauftragte Gebauer ein milderes Urteil erreichen wollen, möchte die Bundesanwaltschaft Volkert noch länger hinter Gitter schicken.

In den Großen Sitzungssaal des einstigen Reichsgerichts hat der in Leipzig ansässige 5. BGH-Senat die um 10 Uhr beginnende mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren verlegt. »Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf«, hieß es. Kaum zu erwarten freilich ist, dass sich über vier Jahre nach Bekanntwerden der von VW bezahlten und organisierten Lustreisen samt Puffbesuchen für einst mächtige Mitglieder des Welt- und Gesamtbetriebsrats des Konzerns wie einst in Braunschweig Autobauer drängen, um einen Platz im Saal zu bekommen. Denn um »pikante« Details wie die Vorlieben von Hartz bei käuflichen Damen wie im ersten Prozess geht es diesmal nicht. Und die beiden Angeklagten, die wegen Anstiftung bzw. Beihilfe zur Untreue und strafbaren Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug bzw. einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurden, lassen in Leipzig ihre Anwälte für sich sprechen.

Schon eher ist die Revisionsverhandlung ein Termin für die Medien, deren Berichterstatter der Senat allerdings auf 20 beschränkt hat. Denn nicht nur Volkert sieht nicht ein, dass er als einziger Hauptakteur im VW-Sumpf in den Knast gehen sowie all seinen Besitz und womöglich sogar die VW-Rente verlieren soll. Während Korruptions-Chefmanager Hartz nach einem Deal mit denselben Staatsanwälten und Richtern sich aller Freiheiten erfreut, sich im VW-Phaeton selbst zu Gericht chauffieren lässt, seine üppige VW-Pension genießt und sich als »Unternehmensberater« noch allerhand zuverdient. Auch Volkerts Anwalt Johann Schwenn sieht darin, dass der vermeintliche Anstifter und Gehilfe zur angeblichen Untreue gegenüber den VW-Aktionären weit härter bestraft wird als der als Haupt- und angeblicher Alleintäter verurteilte Hartz, »einen krassen Fall von Zweiklassenjustiz«. Dass sich die BGH-Richter auf eine solche naheliegende Debatte einlassen, ist nicht zu erwarten. Sie können sich ja damit herausreden, dass das Urteil gegen – oder richtiger für – Hartz vorm BGH nicht zur Debatte steht und im Übrigen ja längst rechtskräftig ist, da es von keiner am Deal beteiligten Seite in Frage gestellt wurde.

Dennoch ist diese Revisionsverhandlung ein besonderer Termin – nicht zuletzt für Arbeitsrechtler. Denn die Braunschweiger Staatsanwälte wollten schon im Prozess vorm Landgericht erreichen, dass Volkert wegen Untreue gegenüber VW auch als Täter verurteilt wird. Begründung: Als Mitglied des Aufsichtsrates habe er ja in punkto Vermögenssicherung des Unternehmens besondere Pflichten. Diese Position hat sich die Bundesanwaltschaft, die vorm BGH die Anklage vertritt, offenbar zu eigen gemacht. Und nun müssen Bundesrichter wohl erstmals befinden, welche besonderen Pflichten einem Betriebsrat nicht nur aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes obliegen, sondern in einem der Mitbestimmung obliegenden Unternehmen auch in der Doppelfunktion als Aufsichtsrat.

Laut »Braunschweiger Zeitung« drohe Volkert daher ein zusätzliches Jahr Haft. Aber nur, wenn auch der BGH (Zwei-)Klassenjus- tiz betreibt. Bekanntlich kamen ja im Mannesmann-Vodafone-Skandal, wo Aufsichtsräte, die wie Deutsche-Bank-Boss Josef Ackermann Dutzende Millionen veruntreuten und sie sich wie die Ex-Vorstandschefs Klaus Esser und Joachim Funk selbst in die Tasche steckten, mit einem Deal und einer Geldbuße gegen Einstellung des Verfahrens davon.

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