Lebenslange Haft für Mord aus Fremdenhass

Landgericht Dresden verurteilte Alex W. / Ägyptischer Botschafter begrüßt den Schuldspruch

  • Lesedauer: 2 Min.
Alex W. muss den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe büßen. Das Landgericht Dresden stellte in seinem Urteil am Mittwoch zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Dresden (dpa/ND). Das Motiv war »Ausländerhass, der sich wie ein roter Faden durch den Aufenthalt des Angeklagten in Deutschland zog«, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand in der Urteilsbegründung. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, der ägyptische Botschafter, der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Zentralrat der Muslime und die sächsische Regierung begrüßten den Schuldspruch.

»Er tötete Marwa El-Sherbini nicht aus Furcht oder Angst, sondern aus Rache. Dabei hat er bewusst ihre Arglosigkeit und Wehrlosigkeit ausgenutzt«, heißt es in der Urteilsbegründung. Während er sich selbst einer höheren Rasse zugehörig fühlte, habe der Russlanddeutsche die Ägypterin als minderwertig angesehen. Eine Tat im Affekt schloss die Richterin aus. Wiegand bezeichnete Alex W. als voll schuldfähig. Der Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebt, hatte die Tat gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten.

Der 28-Jährige war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, aus Fremdenhass die schwangere Marwa El-Sherbini am 1. Juli im Dresdner Landgericht erstochen und ihren Mann Elwy Ali Okaz schwer verletzt zu haben. Der Ehemann wurde danach irrtümlich von einem zu Hilfe eilenden Bundespolizisten angeschossen. Die Bluttat spielte sich vor den Augen des dreijährigen Sohnes des Paares ab. Sie hatte in der arabischen Welt Bestürzung und Proteste ausgelöst.

Das Dresdner Landgericht folgte mit dem Urteil den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert und sah Indizien für eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Kurz vor Prozessende war ein Schreiben der russischen Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen. Darin hieß es, der Angeklagte sei im Juli 2000 wegen einer psychischen Erkrankung aus der Armee ausgemustert worden. Die Verteidigung prüft, ob sie Revision einlegt.

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