Patent auf Stammzellen vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (epd/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung über die umstrittene Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Diesen Beschluss fasste der BGH nach einer Verhandlung am Donnerstag. (AZ: Xa ZR 58/07)

In dem Rechtsstreit um ein 1999 genehmigtes Patent, das dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen erlaubte, müsse erst mal der Begriff »menschliche Embryonen« eindeutig definiert werden, argumentierten die Karlsruher Richter. Außerdem werde es darauf ankommen, ob jede gewerbsmäßige Verwendung im Sinne des Patentgesetzes eine »Verwendung zu industriellen oder kommerziellen Zwecken« sei.

Brüstle hatte Berufung gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts von 2006 eingelegt, das sein Patent mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz stark einschränkte. Nach Ansicht des Vorsitzenden BGH-Richters Peter Meier-Beck sind embryonale Stammzellen keine Embryonen im Sinne des Gesetzes. Das Europäische Patentamt hatte in einem ähnlichen Fall 2008 entschieden, Verfahren dürfen nicht patentiert werden, wenn sie zwangsläufig mit der Zerstörung von Embryonen einhergehen.

Die Umweltorganisation Greenpeace fordert, ethische Richtlinien müssten im deutschen Patentgesetz stärker betont werden. Dabei gehe auch darum, welche sozio-ökonomischen Auswirkungen eine Erfindung habe, betonte Greenpeace-Experte Christoph Then.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal