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Für Bosse kein absolutes Auskunftsrecht

Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erforderlich

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/ND). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hält ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz für dringend erforderlich. »Wir brauchen eine sicherere Rechtsgrundlage. Wir sollten alles dafür tun, um die Grauzonen zurückzuführen«, sagte sie am Montag im Deutschlandradio Kultur mit Blick auf die Debatte über Bluttests bei Neueinstellungen. Die Arbeitgeber hätten »kein absolutes Auskunftsrecht«. Bestimmte Fragen seien generell unzulässig. Die Ministerin nannte als Beispiel die Frage, ob eine Frau entbunden habe oder ob sie Verhütungsmittel nimmt. Datenschützer überprüfen derzeit, inwieweit Bluttest-Untersuchungen generell zulässig sind.

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar forderte nach den jüngsten Datenschutzpannen bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine »Stiftung Datenschutz«. Diese solle ähnlich wie die »Stiftung Warentest« Dienstleistungen und Produkte testen. »Allerdings würde ich mir wünschen, dass solche Tests nicht nur für Firmen und Produkte, sondern auch für Behörden eingeführt würden«, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte der »Hannoversche Allgemeine Zeitung«.

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