120 Euro für einmaliges Ablesen?

Funkablesung der Messgeräte

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Messgeräte für Wasser und für Heizkostenverteiler an den Heizkörpern werden in unserem Hochhaus per Funk abgelesen. Da ich befürchte, dass die Funkstrahlen schädlich für meine Gesundheit sind, habe ich die Installation solcher Messgeräte abgelehnt. Nun kommt einmal im Jahr ein Ableser zu mir, nach fünf Minuten hat er alles notiert. Und dafür soll ich 120 Euro zahlen. Ist das zulässig?
Brigitte Q., Potsdam

Die Ablesekosten ergeben sich aus dem Sonderwunsch. Ob diese Summe zu hoch ist, können wir nicht beurteilen. Aber bei dieser Sonderablesung ist der gesamte Aufwand zu berücksichtigen – und zu bezahlen, nicht nur die kurze Ablesezeit. Dazu gehören z. B. die An- und Abfahrt des Ablesers, die Einordnung der Ableseergebnisse in die gesamte Heizkostenrechnung des Hauses. Der große Vorteil der Funkablesung besteht gerade in der Minimierung des Ableseaufwandes. Es ist möglich, über den Vermieter die Rechnungen der Ablesefirma einzusehen und zu prüfen, ob der Aufwand gerechtfertigt ist.

Zur Funkablesung selbst: Es ist stark umstritten, ob die geringe Strahlung wirklich gefährlich ist. In der Regel soll das nicht der Fall sein. Obwohl es seit Ende 1996 eine Elektrosmog-Verordnung gibt, die Grenzwerte für Hochfrequenz- und Niederfreqenz enthält, fehlen gegenwärtig noch immer anerkannte wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über gesundheitliche Einflüsse. Experten kritisieren deshalb diese Verordnung. Sie hat insofern mietrechtliche Bedeutung, wenn die darin genannten Grenzwerte überschritten werden, ist das ein Mangel an der Mietsache.

Es gibt Menschen, die schon auf ganz geringe elektrische Strahlungen und Magnetfelder hochempfindlich reagieren. Echte Organschäden sollen bisher aber weder durch Handys noch durch Funkstrahlen geringer Intensität festgestellt worden sein, heißt es in einer Internetauskunft. Bei den Funk-Ablesegeräten ist auch zu berücksichtigen, dass sie nicht etwa Tag und Nacht ununterbrochen senden. Sie übermitteln mit einer minimalen Leistung, die unter einem Milliwatt liegt, ihre gespeicherten Verbrauchswerte mit Kurzsignalen, teilweise monatlich oder auch nur ein- oder zweimal im Jahr an eine zentrale Ablesestelle. Die dadurch bedingte elektromagnetische Belastung, auch als Elektrosmog bezeichnet, ist um ein Vielfaches geringer als beim Telefonieren z. B. im C-Netz mit einem Handy, das mit einer durchschnittlichen Leistung von 374 Mikrowatt sendet. Selbst ein schnurloses Telefon in der Wohnung soll eine sieben Mal größere Abstrahlung haben als die kleinen Messsender der Funkablesung.

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