Schulbücher: Kein Geld für Großfamilie mit zehn Kindern

Sozialhilfe

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Die 13-köpfige Großfamilie lebt von der Erwerbsminderungsrente des Vaters, vom Kindergeld und von einer monatlichen Regelleistung (1.339 Euro) der ARGE (= »Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung«, die ARGE ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Für jedes ihrer zehn schulpflichtigen Kinder sollte die Familie einen jährlichen Lernmittelbeitrag von 40 Euro zahlen. Deshalb wandte sich die Mutter an die Sozialbehörde und beantragte eine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern.

Dafür könne die ARGE keinen Zuschuss, nur ein Darlehen gewähren, teilte der zuständige Sachbearbeiter mit. Damit wollte sich die Mutter nicht abfinden und zog vor Gericht.

Vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bekam sie jedoch keine erfreulichere Auskunft.

Die Regelleistung werde nur in Ausnahmefällen erhöht, die das Sozialgesetzbuch abschließend definiere. Der Kauf von Schulbüchern gehöre nicht dazu. Die ARGE habe der Familie ein Darlehen mit niedrigen Tilgungsraten angeboten, mehr sei nicht vorgesehen.

Das grundrechtlich geschützte Recht der Kinder auf Teilhabe an Bildung sei damit nicht in Frage gestellt. Denn die Schule habe den Kindern die Schulbücher zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt. Nur die Bezahlung sei strittig. Mittlerweile habe der Gesetzgeber im übrigen das Sozialgesetzbuch geändert und gewähre Schülern zusätzliche Leistungen.

Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2009 - 7 AS 72/08

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