Protest-Aufkleber mit SS-Rune nicht strafbar
Zapfenstreich-Gegner in Dresden freigesprochen
Anlass des Verfahrens war ein Motiv, mit dem zu Protesten gegen den »Großen Zapfenstreich« der Bundeswehr im Oktober 2006 in die Elbstadt mobilisiert wurde. Auf dem Aufkleber waren mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Auf einem der Helme befand sich eine SS-Rune, »um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen«, erklärte Verteidiger Detlev Beutner. Die Verwendung von Nazi-Emblemen sei nach BGH-Rechtsprechung nicht strafbar, wenn sie sich erkennbar gegen die verfassungswidrige Organisation und das dahinter stehende Gedankengut richte. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung in Höhe von 20 Tagessätzen beantragt.
Dem Gerichtsprozess waren dreijährige Ermittlungen vorausgegangen. So durchsuchte das sächsische LKA zwei Tage nach Auffinden der Grafik im Internet die Wohnung des Beschuldigten, fand jedoch kein belastendes Material. In einem ersten Prozess im Sommer 2009 brach die Richterin die Verhandlung kurzerhand ab, als der Angeklagte in einer Erklärung Kurt Tucholsky zitierte. Am gestrigen Prozesstag nahm die Richterin die Ausführungen des Angeklagten über die Hintergründe der Zapfenstreich-Proteste regungslos hin.
Bereits 2007 entschied der BGH, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz straflos verwendet werden darf, wenn das Symbol die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe.
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