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Steuerberaterkammer Berlin: Tipps zum Jahresende – wer sich auskennt, kann noch Geld sparen

Fiskus

  • Lesedauer: 5 Min.

Wer noch in diesem Jahr Steuern sparen möchte oder durch vorausschauende Planung eine individuell optimierte Kostenentlastung vornehmen möchte, muss sich jetzt beeilen, denn für gewisse steuerliche Vergünstigungen bzw. Tatbestände ist der 31. Dezember das ausschlaggebende Datum. Aber es kann sich lohnen, alle steuerlichen Möglichkeiten noch einmal zu checken, um eventuelle Sparpotenziale auszuschöpfen.

Handwerkerrechnungen: Wer sich mit dem Gedanken trägt, größere Renovierungen oder Modernisierungen in der Wohnung vorzunehmen, den Garten umzugestalten oder sonstige Handwerkerleistungen im Haus in Anspruch zu nehmen, der sollte prüfen, ob er die erhöhten Möglichkeiten zur Absetzung von Handwerkerkosten bereits voll ausgeschöpft hat oder ob die Kosten andererseits so hoch sind, dass es sinnvoll wäre, sie zu splitten und teilweise ins nächste Jahr zu verlagern. 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerker – nicht aber für Material – können weiterhin steuermindernd geltend gemacht werden. Da 2009 der maximale Aufwandsbetrag von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht wurde, kann insgesamt eine Ersparnis von 1.200 Euro an Handwerkerleistungen steuerlich realisiert werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Seit dem 1. Januar 2009 sind alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen im Haushalt – vereinfacht gesagt – abrechnungstechnisch im steuerlichen Sinne zusammengefasst worden. Auch für diesen Bereich wurde die steuerliche Förderung deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen bis zu 20.000 Euro, also auf höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Dies gilt für sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbstständig im Haushalt tätige Personen oder Unternehmen. Bei geringfügig Beschäftigten können ebenfalls 20 Prozent – allerdings nur bis zu 2.550 Euro jährlich, das sind höchstens 510 Euro – steuermindernd geltend gemacht werden.

Wer also den großen Hausputz noch vor sich hat, der sollte kurzfristig prüfen, ob ein Teil oder die kompletten Leistungen steuerbegünstigt noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollten. Dazu gehören u.a. eine komplette Wohnungsreinigung inkl. Fensterputzen, die professionellen Gartenpflegearbeiten oder gewisse Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen. Auch wer eventuell die Ferienwohnung – in der haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls steuerlich begünstigt sind, sofern die Wohnung in Deutschland oder einem EU-Staat liegt – noch auf Vordermann bringen möchte, kann von den Fördermaßnahmen für den Einsatz der dienstbaren Geister profitieren. Generell ist darauf zu achten, dass die Honorierung der fraglichen Leistungen per Rechnung und Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann, Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.

Werbungskosten: Wer als Arbeitnehmer seine Werbungskostenpauschale von 920 Euro bereits ausgeschöpft hat, kann mit jeder weiteren nachweisbaren Ausgabe, die den Werbungskosten zuzurechnen ist, Steuern spa-ren. Das sind insbesondere solche Aufwendungen und Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Hierzu gehören beispielsweise Fachbücher, Möbel für das Arbeitszimmer oder eine berufliche Fortbildungsveranstaltung. Aber Achtung! Immer sind auch bestimmte Vorschriften für die Anerkennung der Belege bzw. der Kosten einzuhalten. So muss beispielsweise auf der Bücherquittung der genaue Titel aufgeführt sein.

Außergewöhnliche Belastungen: Zunächst muss jeder Steuerbürger Kosten für so genannte außergewöhnliche Belastungen bis zu einer zumutbaren Belastung selber tragen. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Betrag zwischen 1 und 7 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Ausgaben oberhalb der zumutbaren Grenze, etwa Krankheitskosten, medizinisch notwendige Kuren, Unterhaltszahlungen oder Scheidungskosten, soweit sie mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängen, haben gute Chancen, steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden. Wenn also beispielsweise voraussehbar ist, dass im kommenden Jahr mit größeren Belastungen zu rechnen ist, kann es sinnvoll sein, die eine oder andere Ausgabe auf das nächste Jahr zu verschieben, um dann in den Genuss der steuerlichen Anerkennung zu kommen. Denn je mehr an außergewöhnlichen Belastungen in einem Jahr zusammenkommt, desto vorteilhafter ist dies in der Regel für den Steuerzahler. Wird mehr »auf die Jahre verteilt«, wirkt sich dies ungünstiger aus, da jeweils der zumutbare Betrag vom jährlichen Aufwand abgezogen wird.

Arbeitszimmer und Arbeitsmittel: Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes können entgegen der derzeitigen gesetzlichen Regelung die Kosten für das beruflich genutzte heimische Arbeitszimmer vorläufig wieder bis zu einer Höhe von 1.250 Euro jährlich geltend gemacht werden. Das bedeutet u.a., dass auch der Eintrag eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte wieder beantragt werden kann. Dies war bisher nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer nachweislich den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellte.

Die Verfassungsmäßigkeit dieser umstrittenen Einschränkung wurde jetzt infrage gestellt. Somit wirken sich neben den anteiligen Mietkosten auch solche für Strom, Heizung und sonstige Betriebskosten wieder steuermindernd aus. Allerdings handelt es sich hierbei um eine vorläufige Regelung. Kommt das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Einschätzung, dann kann das – vereinfacht gesagt – zu Steuernachzahlungen samt Zinsen führen. Unabhängig davon können aber benötigte Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden, denn die bleiben auch dann steuermindernd relevant, wenn dies beim Arbeitszimmer nicht der Fall ist.

Die Palette von Einsparmöglichkeiten aufgrund steuerlicher Gestaltungen zum Jahresende ist weitaus komplexer, als hier dargestellt werden kann. Auch eine Änderung der Steuerklasse zum richtigen Zeitpunkt in Erwartung von Nachwuchs kann z.B. erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Deshalb ist es empfehlenswert, mit professioneller Hilfe eines Steuerberaters die individuellen Parameter zu überprüfen.

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