Kfz-Versicherung: Stichtag 30. November verpasst – was nun?

Fahrzeughalter

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Die alljährliche große Kündigungswelle in der Kfz-Versicherung ist vorbei, da der allgemein gebräuchliche Stichtag 30. November verstrichen ist. Wer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, muss nicht zwangsläufig eine komplette weitere Versicherungsperiode an den Kfz-Versicherer gebunden sein.

All jene Fahrzeughalter, deren Versicherungsvertrag nicht am 31. Dezember endet, sollten in ihren Unterlagen nachsehen, zu welchem Zeitpunkt ein frühestmöglicher Wechsel des Kfz-Versicherers möglich ist.

Aber auch diejenigen, die den Stichtag 30. November verpasst haben, können die Kfz-Versicherung wechseln, wenn sie ein außerordentliches Kündigungsrecht ausüben können. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich bei gleicher Leistung die Versicherungsprämie erhöht und seit Erhalt des entsprechenden Schreibens des Versicherers noch kein Monat vorüber ist. Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise erst Anfang Dezember die neue und höhere Beitragsrechnung erhalten, kann er innerhalb der Monatsfrist bis Anfang Januar sein Kündigungsrecht ausüben.

Eine weitere Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen, besteht, wenn das versicherte Fahrzeug veräußert wird. Mit dem Erwerb eines anderen Fahrzeuges kann dann eine günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Wer einen Kfz- Schadenfall über die Versicherung regulieren lässt, hat ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann so auch zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln.

Bei einem Wechsel sollten gleiche oder verbesserte Versicherungsleistungen Vorrang haben, nicht allein die Prämienhöhe ist für guten Versicherungsschutz entscheidend. Im Falle einer beabsichtigten Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, diese schriftlich und rechtzeitig per Übergabe-Einschreiben zu verschicken.

Wer mehr über die Wechselmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung wissen und sich über günstige Kfz-Versicherungsangebote informieren will, sollte sich unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentralen bieten dazu einen computergestützten Kfz-Versicherungsvergleich an.

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