Umzug: Unbekannt verzogen? Das kann teuer werden

Wohnungen

  • Lesedauer: 2 Min.

Wer jetzt überlegt, seine vier Wände zu wechseln, sollte dies gut organisieren. Denn es reicht nicht aus, sich nur beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Teilt man Banken, Kreditgebern und anderen wichtigen Stellen seine neue Adresse nicht mit, kann es zu unerwarteten Problemen kommen und teuer werden. Gerade wer am Anfang des Jahres umzieht, sollte schnell agieren. Denn jetzt sind die meisten Jahresabbuchungen, wie zum Beispiel Versicherungen und andere Beiträge, fällig.

Einzugsermächtigungen müssen angepasst, Konten unter Umständen aufgelöst und neu eingerichtet, Versicherungsverträge geändert oder umgeschrieben werden. Auch die jährliche Abo- Rechnung der Tageszeitung muss mitbedacht werden. Gerade bei nur jährlich anfallenden Verpflichtungen kann im Umzugstrubel schon mal etwas vergessen werden.

Erreicht eine Rechnung wegen alter Adressdaten den Kunden nicht, kann die Bank, das Versandhaus, das Mobilfunkunternehmen oder der Energieversorger mahnen. Aber manchmal steht das Inkassounternehmen schneller vor der Tür, als man gedacht hätte. Ohne dass man es ahnt, stapeln sich entweder an der alten Adresse die Mahnungen oder beim Kreditgeber kommt der Vermerk »unbekannt verzogen« an. Das treibt nicht nur Forderungen in die Höhe. Es kann auch der Eindruck entstehen, man kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach – schlussendlich kann ein Schufa-Eintrag die Folge sein. Es ist also ratsam, frühzeitig nicht nur die Kartons, sondern auch diese Dinge zu organisieren.

Im Folgenden einige Tipps, worauf man beim Umzug achten sollte:

– Einwohnermeldeamt ummelden;

– Girokontoverbindung aktualisieren/Kreditinstitut schriftlich informieren;

– Abonnements von Tageszeitungen und Zeitschriften ummelden;

– Kfz-Zulassungsanschrift ändern;

– Versicherungs-Policen aktualisieren;

– Mobilfunkvertragspartner informieren;

– Telefonfestnetzanschluss ummelden;

– Krankenversicherer unterrichten;

– Strom- bzw. Gasversorger informieren;

– Kabelanschluss an- oder abmelden;

– Arbeitgeber/Arbeitsagentur benachrichtigen;

– Post-Nachsendeauftrag einrichten (Achtung: Einige Sendungsarten sind von der Nachsendung ausgeschlossen).

Aber was tun, wenn alle korrekt informiert und trotzdem Fehler entstanden sind?

Da hilft nur eines: Sofort aktiv werden – besonders in Geldangelegenheiten, sonst kann es teuer werden. Auch das Einwohnermeldeamt versteht keinen Spaß, wenn man die Ummeldung vergisst oder verzögert.

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