Geld – statt Betreuung?

Unterhalt

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein nicht sorgeberechtigter Vater kann den von ihm zu zahlenden Unterhalt nicht eigenmächtig durch andere Leistungen ersetzen. Das berichtet die Fachzeitschrift OLG-Report unter Berufung auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.

Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Vater stattdessen die persönliche Betreuung des Kindes übernehmen möchte. Denn die Entscheidung über Art und Umfang der Unterhaltsleistungen stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu (Az.: 9 WF 63/09).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag eines leiblichen Vaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Der nicht sorgeberechtigte Kläger muss für sein leibliches Kind einen monatlichen Unterhalt von 265 Euro zahlen. Er wollte mit Hilfe des Gerichts erreichen, dass er zumindest einen Teil der Zahlungen durch die persönliche Betreuung des Kindes verringern kann.

Die Mutter war nicht dazu bereit, sich auf diesen Handel einzulassen. Die Richter des Oberlandesgerichts sahen keine Möglichkeit, die angestrebte Vereinbarung ohne Mitwirkung der Mutter möglich zu machen.

Daher werteten sie die Erfolgsaussichten einer solchen Klage als gering – und bewilligten kein Prozesskostenhilfe.

Internet: www.solg.saarland.de

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