Leerverkäufe sind wieder zulässig

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Bonn (AFP/ND). Riskante Spekulationsgeschäfte mit Finanzaktien sind in Deutschland ab sofort wieder erlaubt. Das Verbot für sogenannte Leerverkäufe der Papiere von insgesamt elf Banken und Versicherungen sei am Montag ausgelaufen, teilte die Finanzaufsicht BaFin mit. Die Lage an den Märkten habe sich in den vergangenen Monaten so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung des Verbots verzichtet werden könne. Jedoch werde die BaFin bei einer erneuten Verschärfung nötigenfalls neue Regelungen erlassen.

Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie verkaufen dazu Papiere, die sich nicht in ihrem Besitz befinden, und müssen später die Aktien dann aber tatsächlich kaufen, um das Geschäft zu vollziehen. Ist der Preis niedriger als bei Abschluss des Geschäfts, machen die Spekulanten einen Gewinn.

Das Verbot für Leerverkäufe war im Herbst 2008 auf dem Höhepunkt der internationalen Finanzkrise erlassen worden. Es sollte laut BaFin »exzessive Preisbewegungen« an den durch die Finanzkrise sehr unsicheren Märkten nicht weiter zu verstärken.

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