Bewegungsmelder

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Proteste gegen Drogeriekette »Schlecker«

(ND). Während der geplanten Eröffnung einer »Schlecker-XL-Filiale« in Bremen demonstrierten am Freitag das örtliche Krisen-Bündnis zusammen mit ver.di gegen die Abschaffung von Tariflöhnen. Die Kritiker werfen der Drogeriekette vor, durch den Umbau kleinerer Filialen zu »XL-Märkten« erkämpfte Errungenschaften für die Beschäftigten, feste Arbeitsverhältnisse und Betriebsratsstrukturen wieder auszuhebeln. Während sich etwa 50 Aktivisten zu einem Flashmob vor der Filiale versammelten und »XL-Löhne für XL-Beschäftigte« forderten, musste das Geschäft angeblich wegen eines Stromausfalls geschlossen werden.

In Frankfurt am Main bekannte sich die »Bewegung Morgenlicht« zu einem Brandanschlag auf eine Schlecker-Filiale. Eine Schaufensterscheibe ging wegen der großen Hitze zu Bruch. »Wir möchten damit auf die miserablen Arbeitsbedingungen bei Schlecker aufmerksam machen. Ein Stundenlohn von 6,50 Euro ist unter Hartz-IV-Satz«, heißt es in einer im Internet veröffentlichten Erklärung.

Neue Ausgabe der Zeitschrift »radikal«

(ND). Die Nummer 162 der Untergrundzeitschrift »radikal« ist dieser Tage als Print- und Internet-Ausgabe erschienen. Neben Texten zu kommunistischen Bewegungen in Indien und Brasilien befindet sich in der aktuellen Ausgabe eine Erklärung der »Revolutionären Aktionszellen« (RAZ), die sich darin zu einem Anschlag auf die Arbeitsagentur in Berlin-Wedding bekennen. »radikal« erschien erstmals 1976 mit dem Untertitel »Sozialistische Zeitung für Westberlin«. In Folge von Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a StGB gegen Redakteure wird sie seit 1984 heimlich hergestellt und vertrieben. Sie hat sich in der Folgezeit zu einem Organ der autonomen Bewegung entwickelt. Die aktuelle Redaktion wehrt sich in ihrem Vorwort gegen Vorwürfe aus der autonomen Szene, die ihr Nähe zum Marxismus-Leninismus unterstellt. Die Redaktion verstehe sich dagegen als ein Projekt »verschiedener Fraktionen der revolutionären Strömung«.

Siehe auch Hinweis: einstellung.so36.net/de/radikal-161/hinweis

Antifaschist in Nürnberg verurteilt

(ND). Der Anmelder einer antifaschistischen Kaffeefahrt wurde am Montag in Nürnberg zu 50 Tagessätzen verurteilt. Bei einer Busrundfahrt wurden Aufenthaltsorte von Neonazifunktionären angefahren, um Kundgebungen in der Nähe ihrer Wohnorte und Anwaltskanzleien abzuhalten. Der 26-jährige Angeklagte habe dabei gegen die Auflage des Ordnungsamtes, das die Nennung der Personalien der Nazis untersagte, verstoßen. Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage lehnte der Antifaschist ab, weil er sich nicht strafbar gemacht habe, da es sich bei den Nazis um Personen des öffentlichen Lebens handelte. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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