Residenzpflicht wird geprüft

Berlin und Brandenburg suchen nach Weg, diskriminierende Regelung für Flüchtlinge abzuschaffen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.
Flüchtlinge kämpfen nicht nur für ein Bleiberecht, sondern auch für die Abschaffung der Residenzpflicht.
Flüchtlinge kämpfen nicht nur für ein Bleiberecht, sondern auch für die Abschaffung der Residenzpflicht.

Die knallroten T-Shirts fallen sofort auf. »Residenzpflicht abschaffen!« steht in schwarzen Lettern auf den Hemden. Dutzende Flüchtlinge und antirassistische Aktivisten trugen sie gestern im voll besetzten Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie waren wie der geduldete Flüchtling Martial Chedjou aus dem brandenburgischen Belzig gekommen, um einer Anhörung zur Residenzpflicht beizuwohnen – und vor allem zu erfahren, welche Schritte der rot-rote Senat und Innensenator Ehrhart Körting (SPD) unternimmt, um die Restriktion für Flüchtlinge und Geduldete, ihren Landkreis nur mit Genehmigung verlassen zu dürfen, abzuschaffen.

Was für katastrophale Folgen die Residenzpflicht indes für die Betroffenen hat, machte erneut die Journalistin Beate Selders deutlich, die sich über ein Jahr lang intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Rund 11 000 Betroffene gibt es, berichtet Selders, in Berlin und Brandenburg: 3000 von ihnen seien Asylbewerber und 8000 hätten den Status einer Duldung. Selders Fazit: Die Residenzpflicht ist eine ständige psychische Belastung und diskriminiert die Betroffenen, weil die Hürden für die Anträge für Reisen zu hoch sind. Außerdem führt sie dazu, dass im Jahr 2008 rund 40 Prozent der Asylbewerber in Brandenburg straffällig wurden – 200 Personen bundesweit sogar ins Gefängnis mussten. Und dies nur, weil sie den zugewiesenen Landkreis verließen und dabei ertappt wurden.

Der Hoffnung, dass die Residenzpflicht nach dem Regierungswechsel im Nachbarland Brandenburg ganz schnell ad acta gelegt würde, verpasste Innensenator Ehrhart Körting gestern jedoch einen Dämpfer. »Wenn es Möglichkeiten gibt, werden wir sie ergreifen«, stellte Körting zwar in Aussicht. Und dass man bald eine Lösung vorlegen werde. Zunächst müsse aber geprüft werden, was überhaupt möglich ist. Dazu befinde man sich im engen Austausch mit Brandenburg, aber auch mit dem Bundesministerium des Innern. Während einer Lockerung für Asylbewerber grundsätzlich nichts im Wege stehe, sieht Körting bei den Geduldeten, deren Abschiebung lediglich ausgesetzt ist, Probleme. »Bei Geduldeten gibt es eine andere Rechtsgrundlage.« In jedem Fall will das Land Berlin jetzt gemeinsam mit anderen Bundesländern erneut – wie im Jahr 2007 – eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Residenzpflicht initiieren.

Den oppositionellen Grünen, die die Anhörung organisierten, geht das alles nicht schnell genug. »Statt konkret zu handeln, wird weiter geprüft, obwohl das Thema nicht neu ist«, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram.

Dass es durchaus Möglichkeiten für eine gemeinsame Verwaltungsregelung gibt, unterstrich gestern auch der Rechtsanwalt Rolf Stahmann, der für die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburgs ein Rechtsgutachten zur Residenzpflicht verfasst hat. »Die Behörden könnten eine generelle Besuchserlaubnis erteilen«, meinte Stahmann.

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