»Ballspielen im Hof erlaubt!«

Mehrere Bundesländer drängen auf gesetzliche Regelungen in Sachen Kinderlärm

  • Doris Richter, epd
  • Lesedauer: 3 Min.
Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Doch wie viel Kinderlärm müssen Anwohner von Kindertagesstätten ertragen? Immer wieder müssen sich Gerichte damit beschäftigen. Doch konkrete Bestimmungen gibt es bisher nicht. Eine Bundesratsinitiative will jetzt gesetzliche Klarheit schaffen. Berlin hat das bereits getan: Dort muss Kinderlärm künftig grundsätzlich geduldet werden.

Berlin/München. Der Stadtteil Großhadern in München ist laut Statistik mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung eher unterversorgt. Deshalb freuten sich die Eltern, dass der Waldorfkindergarten einen Erweiterungsbau plant. Der Stadtrat gab grünes Licht für das Vorhaben, doch ein Nachbar stellte sich quer und verklagte die Stadt. Er fürchtet ein unzumutbares Verkehrsaufkommen und eine zu hohe Lärmbelastung.

Konflikte wie dieser sind kein Einzelfall. Immer wieder wird gegen den Neubau von Kindertageseinrichtungen geklagt. Meist bangen die Anwohner um den Wert ihres Wohneigentums. Oft entzündet sich der Streit auch an Spielplätzen oder an Kinderlärm innerhalb von Wohnanlagen. Wenn die Kleinen vor Entzücken quietschend auf der Schaukel sitzen oder sich mit wildem Gebrüll über den Rasen jagen, ist das vielen Erwachsenen zu viel.

Protestbriefe an die Stadt

»Über die Hälfte aller Fälle, die in unserer Ombudsstelle landen, haben mit Kinderlärm zu tun«, sagt Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München. Durch eine Kampagne mit Postwurfsendungen und Handreichungen wurde bereits versucht, mehr Akzeptanz für den Nachwuchs zu schaffen. Die Fallzahlen gingen zurück. Doch inzwischen steigen sie wieder.

Auch bei neuen Kitas kommt es häufig zu Streit. Anwohner schließen sich zusammen, starten Unterschriftenaktionen und schicken Protestbriefe an die Stadt. Immer wieder landen die Klagen auch vor Gericht. Das Problem: Konkrete gesetzliche Bestimmungen, wie Kinderlärm zu bewerten ist, gibt es nicht. Oft wird er mit dem Lärm von Autos und Rasenmähern gleichgesetzt und als schädliche Umwelteinwirkung eingestuft.

Das soll sich ändern: Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat eine Initiative zur gesetzlichen Regelung gestartet. Der Bund wird darin aufgefordert, in mehreren Gesetzen für Klarstellungen zu sorgen, unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baurecht und im Mietrecht. Schilder wie »Ballspielen im Hof verboten« sollen dann der Vergangenheit angehören.

»Lärm, der entsteht, wenn Kinder in ihren Einrichtungen rufen, rennen und spielen, darf nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt werden«, sagt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad. Lärmen beim Spiel sei Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens. Kinder bräuchten Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen. Mehrere Länder, darunter Brandenburg, Bremen und Hessen haben sich der Initiative bereits angeschlossen. Derzeit wird die Vorlage in den Ausschüssen beraten.

Ein Grundrecht

»Kinderlärm ist keine Belästigung, es ist Zukunftsmusik«, sagt auch Paula Honkanen-Schoberth, Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes. Kinder hätten ein Recht auf Bildung, Spiel und Freizeit. Diese Rechte müssten gleichwertig mit dem Recht auf Eigentum im Grundgesetz verankert werden. Die Bundesratsinitiative sei »dringend notwendig, um Lärmklagen gegen Kitas, Bolz- und Spielplätze in Zukunft zu verhindern beziehungsweise zu erschweren und Kitas in reinen Wohngebieten ein unbeschwertes Existenzrecht zu gewähren«.

Der Waldorfkindergarten in München hatte Glück. Der Kläger kam vor Gericht nicht durch.

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