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Lohnabstandsgebot ist gewahrt

Kritik des Paritätischen an Sozialstaatsdebatte

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (AFP/ND). Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverband mehr Geld zur Verfügung als jemand, der vollständig auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Der Verband kritisierte am Montag in Berlin die zuletzt in der Sozialstaatsdebatte vorgebrachte Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz-IV-Betroffenen und Erwerbstätigen in den untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Dies sei »völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung«, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Der Verband warf den Kritikern eines vermeintlich zu geringen Lohnabstands zwischen Arbeitnehmern und Hilfsempfängern vor, auf »äußerst dubiose Rechenbeispiele« zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag ignoriert. »Die Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun«, so Schneider.

Der Paritätische berief sich auf 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland. Demnach ist selbst bei niedrigen Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben.

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