Urteile zum Steuerrecht

Kurz

  • Lesedauer: 2 Min.

Wer seine Hauswirtschafterin damit beauftragt, das Familiengrab zu pflegen, kann die Kosten nicht steuermindernd geltend machen; Grabpflege stellt keine hauswirtschaftliche Tätigkeit dar und entspricht nicht dem Ausbildungsberufsbild einer Hauswirtschafterin. (Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 25. Februar 2009 – 4 K 12315/06)

Grundsätzlich gehört zum steuerpflichtigen Lohn, was Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten; es stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsbrille finanziert, vorausgesetzt, ein Arzt hat sie verordnet. (Runderlass vom 28. September 2009-III B – S 2332-10/2008)

Die Eltern eines Auszubildenden haben Anspruch auf Kindergeld, obwohl ihr Kind die Abschlussprüfung nicht bestanden hat; eine Wiederholungsprüfung gehört zur Berufsausbildung, auch wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der »vergeigten« Prüfung endete; nimmt das Kind erstmals an einer Wiederholung teil, ist zu unterstellen, dass es sich ernsthaft darauf vorbereitet. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. April 2009 – III R 85/08)

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus und erhält eine Abfindung, kann der vereinbarte Zeitpunkt der Zahlung verschoben werden, wenn dies steuerlich günstiger ist; fließt dem Arbeitnehmer die Abfindung erst im Januar 2001 zu statt im November 2000, ist der Betrag auch erst im Jahr 2001 zu versteuern. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2009 – IX R 1/09)

Nutzt ein Zahnarzt einen Wagen zu ca. 30 Prozent betrieblich und sonst privat, sind die Kosten dennoch als Betriebsausgaben abzuziehen und der private Anteil nach der 1-Prozent-Methode zu ermitteln; das gilt auch, wenn das Fahrzeug geleast ist. (Über das Urteil – 14 V 4485/06 – des Finanzgerichts Köln entscheidet der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren VIII R 31/09.)

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal