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Vögel als Hausrat?

Ehescheidung

  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Ehepaar pflegte gemeinsam ein Hobby: Beide liebten Vögel. 40 Papageien und Wellensittiche hielten sie; erst in mehreren Volieren, später in einem Anbau am Einfamilienhaus. Dann ging die Ehe in die Brüche. Die Ehefrau zog in eine kleine Wohnung, in der sie die Vögel nicht artgerecht hätte unterbringen können. Deshalb gab sie die Vögel in ein Tierheim.

Im Scheidungsverfahren beantragte die Frau, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände aufzuteilen. Die Papageien und Wellensittiche sollte ihr das Gericht als Alleineigentum zuweisen, forderte sie.

Ob Vögel überhaupt zum Hausrat gehörten oder nach anderen Grundsätzen zu verteilen wären, sei schon fraglich, so das Oberlandesgericht Celle.

Doch das könne offen bleiben. Denn die gewünschte Zuweisung sei jedenfalls schon deshalb abzulehnen, weil die Ehefrau die Tiere gar nicht wirklich haben wolle. Dafür sei ihre Wohnung zu klein. Sie wolle nur sicherstellen, dass die Vögel im Tierheim blieben und nicht von ihrem Mann zurückgeholt würden. Der Sinn der »Zuweisung als Alleineigentum« läge also allein darin, den Ex-Partner von den Vögeln fernzuhalten.

Das widerspreche jedoch dem Zweck der Hausratsteilung im Scheidungsverfahren. Die Hausratsteilung solle es dem Partner, der auf bestimmte Sachen – wie etwa ein Auto – mehr angewiesen sei, ermöglichen, sie gemäß seinen Bedürfnissen zu benutzen. Der Zweck der Hausratsteilung liege nicht darin, den anderen Ehegatten von der Nutzung bestimmter Gegenstände auszuschließen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 9. März 2009 - 15 WF 44/09

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