Einseitige Suche erlaubt
Frauenbeauftragte
Bei der Suche nach Gleichstellungsbeauftragten dürfen Männer ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Stelle Aufgaben umfasst, die von Frauen besser erfüllt werden können, so das Bundesarbeitsgericht. (Az.: 8 AZR 77/09).
Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes zurück, dessen Bewerbung abgelehnt worden war und der eine Entschädigung forderte. Damit war der Diplom-Kaufmann bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Die Gemeinde hatte ihre einseitige Ausschreibung damit begründet, dass sich die Beauftragte unter anderem um die Integration von zugewanderten Frauen kümmern müsse. Außerdem sei sie zuständig für Opfer von Frauendiskriminierung. Dieser Argumentation folgte das Gericht.
Für die Stelle sei das weibliche Geschlecht eine »wesentliche und entscheidende Anforderung«. Der Kläger sei deshalb nicht geeignet, auch wenn er in seinem Betrieb zwei Jahre lang stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter gewesen sei.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.