Hakenkreuzfahne ins Grab
In Passau beginnt das Berufungsverfahren gegen den NPD-Funktionär Thomas Wulff
Passau (dpa/ND). Der 47-jährige Thomas Wulff hatte bei der Beerdigung eines früheren Neonazi-Funktionärs eine Hakenkreuzfahne ins Grab gelegt. Deswegen war er vor knapp einem Jahr vom Passauer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten Wulff und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Daher muss der Fall nun vor dem Landgericht Passau neu verhandelt werden.
Wulff ist Mitglied im NPD-Bundesvorstand. Die Berufungsverhandlung war mehrfach verschoben worden, weil Wulffs Verteidiger, der frühere NPD-Bundesvize Jürgen Rieger, im Herbst kurz vor dem Prozess starb. Rieger hatte im ersten Verfahren Freispruch verlangt, weil die verbotene Flagge nicht öffentlich gezeigt worden sei. Die Anklagebehörde hatte hingegen eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung für Wulff gefordert.
Wulff hatte die Hakenkreuzfahne dem letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, ins Grab gelegt. Zu der Beerdigung waren im Juli 2008 etwa 80 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland nach Passau gekommen. Wulff hatte vor dem Amtsgericht erklärt, dass ihm bei der Trauerfeier zwei »Kameraden« eine Reichskriegsfahne mit dem Hakenkreuz sowie eine Fahne des Deutschen Reiches gegeben hätten, damit er die beiden Flaggen auf dem Sarg drapiert. Erst als die Fahnen im Grab lagen, habe er bemerkt, dass auf der einen ein Hakenkreuz aufgedruckt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte nach zwei Tagen das Grab öffnen und die beiden Fahnen als Beweismittel entfernen lassen, nachdem ein Journalist die Aktion am Grab beobachtet und ein Foto gemacht hatte.
Im Umfeld der Beisetzung kam es damals zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen einigen Neonazis und der Polizei. Die Krawalle gelten als möglicher Auslöser des nach wie vor ungeklärten Mordanschlags auf den damaligen Passauer Polizeichef Alois Mannichl im Dezember 2008. Bei dem Messerangriff auf Mannichl könnte es sich um einen Racheakt eines Rechtsextremisten handeln.
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