Kirche ruft den Staat an

Streikrecht vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die nordelbische evangelische Kirche will gerichtlich klären lassen, ob Mitarbeiter in diakonischen Krankenhäusern streiken dürfen. Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger (VKDA) hat am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) eingereicht. Hintergrund ist ein Streikaufruf im August 2009 an einem Hamburger Krankenhaus.

Nach Ansicht der Kirche stehen Arbeitskampfmaßnahmen im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis der Verbandsmitglieder. Notfalls müsse die Frage von einem Bundesgericht geklärt werden, sagte Schleswig-Holsteins Diakonie-Chefin Petra Thobaben, Vorsitzende des VKDA. Die Möglichkeit eines Streiks bei Tarifverhandlungen sei notwendig, um »Waffengleichheit« zu gewährleisten und Druck in Verhandlungen aufbauen zu können, meint hingegen der Hamburger MB-Landesvorsitzende Frank Ulrich Montgomery.

Anfang März entschied das Arbeitsgericht Bielefeld, dass Mitarbeiter von Kirche und Diakonie nicht streiken dürfen. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht habe Vorrang vor dem Streikrecht. Allerdings gilt in den Kirchen von Westfalen und dem Rheinland der arbeitsrechtliche Sonderweg der Kirchen, in dem Kirchenleitung und Arbeitnehmervertreter ohne Gewerkschaften verhandeln. In der nordelbischen Kirche gilt dagegen Tarifrecht. Aber auch hier haben kirchliche und diakonische Arbeitnehmer kein Streikrecht. epd/ND

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