Neonazi muss Geldstrafe zahlen
Hakenkreuzfahne in Busses Grab gelegt
Passau (dpa/ND). Der bundesweit bekannte Rechtsextremist Thomas Wulff muss eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen, weil er einem ehemaligen Neonazi-Funktionär eine Hakenkreuzfahne ins Grab gelegt hatte.
In der Berufungsverhandlung am Donnerstag am Passauer Landgericht zogen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft auf Anregung des Richters ihre Berufungsanträge zurück. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichtes Passau vom Juni 2009 rechtskräftig. Demnach muss der 47-jährige Wulff, der Mitglied im NPD-Bundesvorstand ist, 120 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen.
In dem Prozess ging es um die Beerdigung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse. Dazu waren im Juli 2008 etwa 80 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland nach Passau gekommen. Wulff hatte am offenen Grab zwei Flaggen auf dem Sarg drapiert. Darunter war eine verbotene Reichskriegsflagge mit Hakenkreuzsymbol. Im Umfeld der Beerdigung war es damals zu Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und der Polizei gekommen. Die Krawalle gelten als möglicher Auslöser des ungeklärten Mordanschlags auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl.
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