Prüfung ist zu beenden

Exmatrikulation

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Wenn sich ein Student an einer Uni zu einer Prüfung anmeldet, muss er sie auch zum Abschluss bringen. Er kann sich dieser Pflicht auch nicht über eine Exmatrikulation entziehen, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Trier .

Im vorliegenden Fall hatte ein Bachelor-Student gegen die Universität Trier geklagt, weil sie ihn nach einem Uni-Wechsel nicht vorzeitig aus dem Prüfungsverhältnis entlassen wollte.

Der Student hatte sich verbindlich zu einer Modulprüfung angemeldet und diese im ersten Versuch nicht bestanden (Az.: 5 K 701/09.TR). Die Prüfungsordnung sehe vor, dass der Student die Prüfung in einer bestimmten Zeit wiederhole, teilten die Richter mit.

Damit sollen einmal angemeldete Prüfungen zu einem zügigen Ende gebracht werden. Dieser Zweck werde unterlaufen, wenn sich der Studierende der Prüfung über eine Exmatrikulation entziehen könne.

Gegen die Entscheidung kann noch Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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