NRW muss Hartz IV neu regeln

Verteilung unter den Kommunen moniert

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster (epd/ND). Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Verteilung der Gelder für bestimmte Hartz-IV-Leistungen an die Kommunen überarbeiten. Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen in Münster gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zehn Städten und Kreisen recht, die gegen den Verteilungsschlüssel geklagt hatten. Die Kommunen fordern vom Land mehr Geld für ihre Leistungen an Hartz-IV-Empfänger. Nach Auffassung des Gerichts ist das zugrundeliegende Datenmaterial fehlerhaft. (VerfGH 17/08)

Die bisherige Regelung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot der Kommunen, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Durch die unsichere Datenlage für die Berechnung sei es möglich, dass einige Kreise und Städte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu hohe oder zu niedrige Finanzzuweisungen erhielten, führte das Gericht aus.

Hintergrund sind die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Umschichtungen für die Umsetzung von Hartz IV. So sollen den Kommunen die Kosten für das Wohngeld, das sie an Hartz-IV-Bezieher zahlen, vom Land erstattet werden. Der Verteilungsschlüssel dafür beruht nach Auffassung der klagenden Kommunen aber auf falschen Daten.

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