- Kommentare
- kommentiert
Planschverbot für Nazis
Eine Entscheidung mit Augenmaß hat das Landgericht in Frankfurt (Oder) gestern getroffen. Demnach können künftig Hotelbetriebe in diesem Land Rechtsextremisten wie dem NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt Hausverbot erteilen, ohne dass damit gleich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt wird.
Der richtige und notwendige Minderheitenschutz vor Diskriminierungen gilt also nicht pauschal für Neonazis, sondern muss in solchen Fällen individuell abgewogen werden, urteilte das Gericht. Das ist ein gutes Signal für couragiertes Auftreten gegen Rechtsextremismus. Schließlich wird damit klar gestellt, dass Toleranz nicht grenzenlos ist, sondern bei extrem rechten Einstellungsmustern aufhört.
Es wäre aber auch zu absurd gewesen, wenn ausgerechnet dem NPD-Chef Udo Voigt Schutz vor Ausgrenzung gewährt worden wäre. Derselbe Voigt, der beim Planschen im Spa-Resort als »Privatmann« gelten will, lässt ansonsten schließlich keine Gelegenheit aus, um gegen Migranten zu hetzen oder die Zahlen der in der Shoah ermordeten Juden zu leugnen. Ein Anrecht auf Erholung von diesen rassistischen Hetztiraden gibt es für einen extrem rechten Politiker nicht, in keinem Wellness-Resort dieses Landes – nirgends.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.