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Planschverbot für Nazis

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Eine Entscheidung mit Augenmaß hat das Landgericht in Frankfurt (Oder) gestern getroffen. Demnach können künftig Hotelbetriebe in diesem Land Rechtsextremisten wie dem NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt Hausverbot erteilen, ohne dass damit gleich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt wird.

Der richtige und notwendige Minderheitenschutz vor Diskriminierungen gilt also nicht pauschal für Neonazis, sondern muss in solchen Fällen individuell abgewogen werden, urteilte das Gericht. Das ist ein gutes Signal für couragiertes Auftreten gegen Rechtsextremismus. Schließlich wird damit klar gestellt, dass Toleranz nicht grenzenlos ist, sondern bei extrem rechten Einstellungsmustern aufhört.

Es wäre aber auch zu absurd gewesen, wenn ausgerechnet dem NPD-Chef Udo Voigt Schutz vor Ausgrenzung gewährt worden wäre. Derselbe Voigt, der beim Planschen im Spa-Resort als »Privatmann« gelten will, lässt ansonsten schließlich keine Gelegenheit aus, um gegen Migranten zu hetzen oder die Zahlen der in der Shoah ermordeten Juden zu leugnen. Ein Anrecht auf Erholung von diesen rassistischen Hetztiraden gibt es für einen extrem rechten Politiker nicht, in keinem Wellness-Resort dieses Landes – nirgends.

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