Rente nur unter bestimmten Bedingungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit zählt zu den existenziellen Risiken. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, verliert seine oft einzige Einkommensquelle. Die stark zurückgeschraubten staatlichen Erwerbsminderungsrenten können den Verdienstausfall nicht wettmachen. Da hilft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist, sie rechtzeitig abzuschließen und genau auf die Bedingungen zu achten. Ansonsten gibt es womöglich Streit statt Geld.
Abstrakte Verweisung: Damit kann der Kunde auf einen anderen Beruf verwiesen werden. Die vereinbarte Rente würde er dann nicht erhalten – selbst, wenn er in diesem Beruf keine Arbeit findet. Viele Unternehmen verzichten inzwischen darauf und benutzen stattdessen die konkrete Verweisung. Das heißt, sie zahlen nur dann nicht, wenn der Versicherte beispielsweise nach einer Umschulung in einem anderen Beruf arbeitet und Geld verdient. Wer feststellt, dass sein Vertrag die abstrakte Verweisung enthält, sollte seinen Versicherer darum bitten, auf konkrete Verweisung umzustellen.
Nachversicherungsgarantie: Sie erlaubt es, die Berufsunfähigkeitsrente nachträglich zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Dies ist besonders für junge Leute wichtig. Anlässe können sein: Hochzeit, Gehaltserhöhung, Geburt eines Kindes.
Kurzer Prognosezeitraum: Hier sollten sechs Monate angegeben sein. Prognostiziert ein Arzt für mindestens diesen Zeitraum eine Berufsunfähigkeit, gibt es die vereinbarte Rente.
Rückwirkende Zahlung: Oftmals ist das Krankheitsbild zunächst unklar und Berufsunfähigkeit kann erst verzögert attestiert werden. Dann zahlt der Versicherer rückwirkend zum Beginn der Krankheit. Das können bis zu drei Jahre sein. Wichtig ist, dass bei Antragstellung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden – ansonsten kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Enthält ein Angebot Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten, sollte man sich nach einem anderen Anbieter mit Komplettschutz umsehen. Eventuell zahlt man dafür einen Risikozuschlag, bekommt aber im Ernstfall seine Rente. Nicht zuletzt sollte der Vertrag möglichst bis zum gesetzlichen Rentenalter, also bis 67, reichen. Da es für bestimmte Berufe solche Angebote nicht gibt, gilt der Grundsatz: so lange wie möglich.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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