Hart, härter, Harms

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Bundesgerichtshof hat die Bundesanwaltschaft gerügt. Mehrmals schon. Ohne hinreichenden Verdacht würde die von Monika Harms seit 2006 geleitete Ermittlungsbehörde gegen die linke Szene vorgehen. In der Hoffnung, dicke Terroristenfische à la RAF an Land ziehen zu können, werden allzu schnell verfassungsmäßige Grundsätze außer Kraft gesetzt, rügt der BGH. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger müsse Harms in die Beamtenwüste, also in den gut versorgten Ruhestand schicken, fordert Wolfgang Neskovic, Rechtsexperte der Bundestags-LINKEN. Übertreibt er? Kaum, der Mann war selbst Richter am Bundesgerichtshof und will Harms ja nicht durch einen roten Justizkommissar, sondern durch jemanden ersetzt wissen, der die rechtsstaatlichen Standards entsprechend der Rechtsprechung des BGH beachtet.

Doch es geht nicht nur um den nun endlich auch medial aufgerufenen Fall Monika Harms. Es geht auch nicht nur um den inneren Zustand der Karlsruher Behörde. Es geht um Parteiseilschaften und um personelle Verbandelungen. Und was wäre die Harms-Behörde ohne das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz? Deren Beamte ticken allzu oft genauso wie Harms. Man ergänzt sich seit Gründung der Behörden bestens im Kampf gegen wirkliche oder vermeintliche Linke. Und die Ermittlungsrichter? Eigentlich sollten sie über die Rechtmäßigkeit strenger Überwachungsmaßnahmen entscheiden sowie übereifrige Beamte im Verfassungs- und im gesetzlichen Rahmen halten. Eigentlich ...

Wenn über Reformbedarf im Bereich der Juristerei gesprochen wird, sollte man also nicht nur Amts- und Arbeitsgerichte im Blick haben.

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