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Krebs nicht erkannt

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Behandlungsfehler kommt eine Ärztin aus dem Kreis Göttingen teuer zu stehen. Weil sie einen tödlichen Darmkrebs mehrere Monate zu spät erkannte, verurteilte das Landgericht Göttingen die Medizinerin zur Zahlung von 70 000 Euro Schmerzensgeld und monatlich 650 Euro Unterhalt an den Witwer der gestorbenen Patientin. Das Gericht geht davon aus, dass die etwa 35 Jahre alte Patientin bei rechtzeitiger korrekter Diagnose hätte gerettet werden können.

Dem Gericht zufolge war die Patientin schon von Jugend an von der Medizinerin betreut worden und hatte deshalb zu ihr tiefes Vertrauen. Als sie im Jahr 2007 wegen akuter Unterleibsschmerzen in der Praxis erschien, habe die Ärztin Psychotherapie verschrieben. Einen Monat danach habe sie wegen der gleichen Symptome Medikamente gegen Geschwüre und Entzündungen im Magen-Darm-Bereich und zur Vorbeugung von Übelkeit verordnet. Später habe die Ärztin dann ohne weitere Untersuchungen Sauerkrautsaft gegen Verstopfung, ein krampflösendes Mittel und erneut Psychotherapie verschrieben.

Erst rund fünf Monate nach dem ersten Besuch der Patientin in der Praxis sei der Darmtumor schließlich erkannt worden, sagte die Gerichtssprecherin. Die nun einsetzende Krebsbehandlung kam aber zu spät. Die Patientin starb im Februar vergangenen Jahres. Die Ärztin war zur Verhandlung nicht erschienen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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