Widerspruch Roms verworfen

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Den Haag (dpa/ND). Im Streit um deutsche Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen in Italien hat Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag einen wichtigen Teilerfolg erreicht. Die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen wies einen Widerspruch Italiens gegen eine deutsche Klage auf Nichtanerkennung individueller Forderungen nach Wiedergutmachung als unzulässig zurück. Gegen das italienische Begehren sprachen sich 13 von 14 anwesenden Richtern aus, teilte der IGH am Dienstag mit. Rom kann noch bis zum 14. Januar eine Erwiderung einreichen.

Berlin hatte geklagt, nachdem das Oberste Gericht in Rom im Oktober 2008 neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen durch Deutschland in Höhe von rund einer Million Euro zugesprochen hatte.

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