Werbung

Widerspruch Roms verworfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Den Haag (dpa/ND). Im Streit um deutsche Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen in Italien hat Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag einen wichtigen Teilerfolg erreicht. Die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen wies einen Widerspruch Italiens gegen eine deutsche Klage auf Nichtanerkennung individueller Forderungen nach Wiedergutmachung als unzulässig zurück. Gegen das italienische Begehren sprachen sich 13 von 14 anwesenden Richtern aus, teilte der IGH am Dienstag mit. Rom kann noch bis zum 14. Januar eine Erwiderung einreichen.

Berlin hatte geklagt, nachdem das Oberste Gericht in Rom im Oktober 2008 neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen durch Deutschland in Höhe von rund einer Million Euro zugesprochen hatte.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal