Damit das gleich klar ist...

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Nazis wollen wieder Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß huldigen, der sich 1987 im Knast erhängte. Allein das Motto »Trotz § 130 – Mord bleibt Mord« ist Provokation genug, könnte als Verbotsgrund dienen. War doch die Ergänzung des Volksverhetzungsparagrafen 130 im Jahr 2005 extra für die Wunsiedeler Heß-Märsche eingeführt worden. Nach Jahren verbotsbedingter Ruhe wollen die Rechten also einen neuen Versuch wagen, den letzten hohen Nazifunktionär und damit das NS-Regime direkt zu verherrlichen. Schaut man auf die Rednerliste, sieht das im Vergleich zu früher mau aus. Damals war das Heß-Gedenken der europaweit größte und wohl auch bedeutendste Naziaufmarsch, mit entsprechend vertretener Prominenz. Auch an überregionaler Unterstützung scheint es den Karlsruher Rechten noch zu mangeln. Kein Grund zur Panik also? Sicher nicht. Aber Aufpassen ist angesagt. Sollte das Thema in der rechten Szene verfangen, muss den Nazis am 21. August umso deutlicher gezeigt werden, dass sie es sich abschminken können, das NS-Verherrlichen wiederzubeleben. Auch wenn sie in Karlsruhe lange kein Land gesehen haben, darf man sich nicht aufs Verbot verlassen. Einen Großaufmarsch wie früher in Wunsiedel oder in Dresden kleinzukriegen ist möglich, aber langwierig und teuer. Es gilt deshalb besonders: »Wehret den Anfängen!«

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