Staatsanwalt bleibt bei Mordvorwurf
München (dpa/ND). Die Staatsanwaltschaft ist im Brunner-Prozess bis zum Schluss beim Mordvorwurf geblieben und hat zehn und acht Jahre Haft für die beiden 19 und 18 Jahre alten Angeklagten gefordert. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) hielt die Anklagebehörde am Dienstag am Mordvorwurf sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler fest und forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Der ebenfalls angeklagte Sebastian L. (18) soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden. Strafmildernd wertete die Anklagebehörde dabei, dass Sebastian L. eine Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Dass Brunner nicht direkt an den schweren Verletzungen starb, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels, war für die Strafandrohung unerheblich. Da der Herzstillstand von der massiven Gewalt unmittelbar ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, vom Mordvorwurf abzugehen.
Die beiden Angeklagten hatten den 50-jährigen Dominik Brunner am 12. September vergangenen Jahres auf dem S-Bahnhof München-Solln mit Schlägen und Tritten traktiert, nachdem er vier Schüler gegen sie verteidigt hatte.
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