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Gummihaft

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Ungenügend, dringender Nachbesserungsbedarf, Gummiparagrafen für Arbeitgeber, Rechtsunsicherheiten – das sind die Reaktionen von Opposition, Gewerkschaften und Arbeitgebern auf den gestern beschlossenen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz. Die Meinung der Arbeitgeberseite lassen wir mal außen vor. Haben doch Lidl, Telekom und Co. eindrucksvoll bewiesen, dass ihnen der Schutz der Privatsphäre ihrer Beschäftigten am Allerwertesten vorbei geht und mit ihrem Verhalten die Bundesregierung an ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Vorhaben erinnert.

Zwar enthält der jetzt beschlossene Entwurf wichtige Einschränkungen, wie etwa das Verbot, heimlich in Betriebsräumen Überwachungskameras anzubringen oder Begrenzung der Ausforschung von Bewerbern im Internet. Das ist alles besser als das, was es bislang an Gesetzen gab, nämlich nahezu nichts. Doch gut ist der Entwurf deshalb noch lange nicht. Viele Bestimmungen haben Hintertüren, sind schwammig. Die Frage nach z.B. sexueller Identität, Ethnie und Weltanschauung sollte den Arbeitgeber nichts angehen – ausgenommen bestimmte Fragen bei Tendenzbetrieben wie Kirchen, Parteien oder Medien.

Wenn der Beschäftigtendatenschutz dieser Bundesregierung schon kein eigenes Gesetz wert ist, muss der vorliegende Entwurf wenigstens so geändert werden, dass er seinen Namen verdient und eben nicht »Interessenausgleich« mit den Unternehmern ist.

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