Prozess gegen Nadja Benaissa
Zwei Jahre Haft auf Bewährung und gemeinnützige Arbeit für die No Angels-Sängerin
Laut Gericht steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sex- Partner mit dem Aids-Virus an. Ein anderer Mann blieb von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zugegeben, dass sie trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benaissa sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe. In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
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