Prozess gegen Nadja Benaissa

Zwei Jahre Haft auf Bewährung und gemeinnützige Arbeit für die No Angels-Sängerin

  • Lesedauer: 1 Min.
Darmstadt (dpa) - Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist am Donnerstag vom Amtsgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Laut Gericht steckte die HIV-infizierte Künstlerin 2004 einen Sex- Partner mit dem Aids-Virus an. Ein anderer Mann blieb von einer Ansteckung verschont. Die 28-Jährige hatte zugegeben, dass sie trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Sie bedauerte ihr Verhalten ausdrücklich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benaissa sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt" habe. In ihren Plädoyers hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

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