GASAG-Urteil

Rechtskraft

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Ratgeber Nr. 952 vom 16. Juni 2010 informierten wir über ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, wonach der Klägerin ein Rückerstattungsanspruch durch die GASAG zusteht. Es ging um die Preiserhöhungsklausel für einen Sondervertrag (Urteil vom 21. April 2010, Az. 17 C 567/09)

Rechtsanwalt Jürgen Naumann hatte im Auftrag des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) geklagt. Die GASAG hatte zunächst Berufung eingelegt, diese Berufung dann aber mit Schriftsatz vom 26. Juli 2010 zurückgenommen, sodass das Urteil des Amtsgerichts Mitte rechtskräftig ist.

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