Ministerium beobachtet Entwicklung der Banker-Boni
Vorerst keine gesetzlichen Änderungen geplant
Hintergrund ist, dass viele Manager in staatlichen gestützten Banken nach Medienberichten teils wieder prächtig verdienen. Etliche der mit Staatshilfen gestützten Geldinstitute zahlten sogar mehr als die jährlich 500 000 Euro, die vom Rettungsfonds Soffin als Obergrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt wurden. Diese Grenze gilt aber nicht für Manager der zweiten Reihe. Hier gilt unter anderem der Grundsatz einer "angemessenen Vergütung".
Der staatliche Rettungsfonds Soffin orientiert sich nach Angaben des Sprechers bei der Kontrolle dieser Vorgabe nach den seit diesem Jahr gesetzlich verankerten internationalen Vergütungsstandards des Finanzstabilitätsforums FSB. Der Soffin habe diese Vorgaben für staatlich gestützte Institute weiter konkretisiert.
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