Polizei darf Sünder filmen

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss.

Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das vor ihm fahrende Fahrzeug aufgefahren. Die Polizei hatte den Verstoß mit einer Videokamera dokumentiert.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2010 (Az. 2 BvR 1447/10)

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