Polizei darf Sünder filmen

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss.

Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das vor ihm fahrende Fahrzeug aufgefahren. Die Polizei hatte den Verstoß mit einer Videokamera dokumentiert.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2010 (Az. 2 BvR 1447/10)

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -