Autofahrer haftet auch bei Fehler des Radfahrers
Verkehrsrecht
Ein Autofahrer haftet für einen Unfall mit einem Radfahrer auch dann, wenn der auf dem Radweg in falscher Richtung fährt, urteilte das Oberlandesgericht Celle.
Die Richter gaben allerdings der Schadenersatzklage einer Radfahrerin nur zur Hälfte statt. Sie war auf dem Radweg in falscher Richtung gefahren.
Der Autofahrer blickte beim Abbiegen nicht auf den kreuzenden Radweg, da er von dort nicht mit einem Radfahrer rechnete. Das Oberlandesgericht Celle hielt ihm jedoch vor, er hätte mit der »allgemein bekannten Disziplinlosigkeit« von Radfahrern rechnen müssen.
Urteil des Oberlandesgerichts Celle, Az. 14 U 157/09
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