Vielfach keine Pflicht

Regeln anderswo

  • Lesedauer: 2 Min.
In den europäischen Ländern gibt es höchst unterschiedlich Regelungen zur Benutzung von Winterreifen.

Österreich: Hier gilt seit dem 1. Januar 2008 eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw (Gesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg) bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifen-Pflicht.

Schweiz: Die Benutzung von Winterreifen wird bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es nicht. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit.

Italien: Je nach Wetter können Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil Schildern zu entnehmen. So gilt im Aostetal vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterreifen-Pflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Das italienischen Radio weist auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer kein Italienisch versteht, kann die ADAC-Hotline unter (01805) 10 11 12 anrufen und sich informieren.

Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen.

Slowenien: Zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen vorgeschrieben. Das Profil der Reifen muss mindestens drei Millimeter tief sein.

Skandinavien: Hier gibt es unterschiedlich strenge Regelungen. In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar vorgeschrieben. Bei Pkw müssen die Reifen ein Mindestprofil von drei Millimetern haben. Strafen bei Zuwiderhandlungen sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden nach dem Nettoeinkommen berechnet und fangen bei umgerechnet 75 Euro an. In Schweden gilt die Winterreifen-Pflicht vom 1. Dezember bis 31. März, allerdings nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In den Nachbarländern Dänemark und Norwegen ist man weniger streng: Eine Winterbereifung für Pkw ist hier nicht zwingend vorgeschrieben. ND

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