Unterhalt

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Werden Unterhaltszahlungen an eine im Ausland lebende Ehefrau steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, ist dagegen weder deren Bedürf-tigkeit, noch eine Erwerbspflicht zu überprüfen. Denn den Unterhalt für die Ehepartnerin schuldet ihr der Steuerpflichtige, anders als Unterhalt für Kinder oder Eltern, auch unabhängig von ihrer Bedürftigkeit. Betreut sie gemeinsame Kinder, ist sie ohnehin nicht erwerbspflichtig.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Mai 2010, Az. VI R 5/09

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.