Unterhalt

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Werden Unterhaltszahlungen an eine im Ausland lebende Ehefrau steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, ist dagegen weder deren Bedürf-tigkeit, noch eine Erwerbspflicht zu überprüfen. Denn den Unterhalt für die Ehepartnerin schuldet ihr der Steuerpflichtige, anders als Unterhalt für Kinder oder Eltern, auch unabhängig von ihrer Bedürftigkeit. Betreut sie gemeinsame Kinder, ist sie ohnehin nicht erwerbspflichtig.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Mai 2010, Az. VI R 5/09

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