Schutz vor Kündigung

Schwerbehinderte

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In einem am 21. Juli 2010 veröffentlichten Urteil stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) auch den Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. So dürfen Arbeitgeber diese nach dem Gesetz nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Der Sonderkündigungsschutz gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber noch gar nichts über die Schwerbehinderung wusste, legte das BAG-Urteil fest. Entscheidend sei, wann der schwerbehinderte Beschäftigte seinen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten hat.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2010, Az. 2 AZR 659/08 epd

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