Zuschuss

Baurat

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u Das kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband der Privaten Bauherren (VPB) hin. Dieses spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld man bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Infos unter www.vpb.de

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