Zuschuss
Baurat
u Das kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband der Privaten Bauherren (VPB) hin. Dieses spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld man bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Infos unter www.vpb.de
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.