Zuschuss

Baurat

  • Lesedauer: 1 Min.

u Das kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband der Privaten Bauherren (VPB) hin. Dieses spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld man bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Infos unter www.vpb.de

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.